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Baumängelversicherung
Eine Baumängelversicherung muss laut Gesetz bei jedem Einfamilienhausneubau sowie bei bestimmten baugenehmigungspflichtigen Änderungsmaßnahmen abgeschlossen werden. In letzterem Fall prüft das Bauamt, ob eine Baumängelversicherung erforderlich ist.
Bei Baumaßnahmen, die Freizeithäuser betreffen, kann das Bauamt auf Antrag des Bauherrn prüfen, ob eine Baumängelversicherung erforderlich ist. Die Baumängelversicherung umfasst Mängel sowie Schäden aufgrund von Mängeln, die während der Versicherungszeit erkannt und gemeldet werden. Die Versicherungszeit beträgt 10 Jahre ab Endabnahme des Hauses.
Die Selbstbeteiligung beläuft sich auf 0,5 Preisgrundbeträge je Schaden, insgesamt während der Zehnjahresperiode jedoch höchstens 1,5 Preisgrundbeträge. Schäden unter 0,2 Preisgrundbeträgen werden nicht ersetzt.
Laut Gesetz hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass vor Baubeginn eine Baumängelversicherung abgeschlossen wird.
Versicherungsgeber ist Försäkrings AB Bostadsgaranti.
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